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++Agrarministerkonferenz hält Impfung gegen Ebergeruch für vereinbar mit Öko-Landbau++ ++Führende Schlachtunternehmen ak
Damit die Impfung gegen Ebergeruch ihre Wirkung entfalten kann, werden die Schweine zweimalig in der Mast geimpft.
Die erste Impfung erfolgt in der Praxis meist kurze Zeit (1-2 Wochen) nach der Einstallung in die Mast. Die zweite Impfung wird 4-6 Wochen vor der Schlachtung der ersten Tiere aus dieser Mastpartie gesetzt. Wichtig ist, dass zwischen den beiden Impfungen ein Mindestabstand von 4 Wochen eingehalten wird. Die zweite Impfung ist hierbei in der Praxis meist noch einfacher durchzuführen als die erste Impfung, da die Tiere zu diesem Zeitpunkt weniger agil sind. Sehr wichtig ist die Nachkontrolle: Ab 2 Wochen nach der zweiten Impfung, muss auf das Auftreten ebertypischen Verhaltens geachtet werden, welches auf eine nicht korrekte Impfung hindeuten kann. Fallen Tiere auf, so müssen diese nachgeimpft werden.