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++ Aktuelle Aussagen aus dem BMEL ++
++ Führende Schlachtunternehmen akzeptieren Impfung++
++ Mittelständisches Schlachtunternehmen sammelt Erfahrung ++
Es wird auf den chirurgischen Eingriff verzichtet. Die Impfung verhindert Ebergeruch genauso effektiv wie die Kastration. Sie wirkt nur vorübergehend, d.h. die Tiere müssen innerhalb von 10 Wochen nach der zweiten Impfung geschlachtet werden.
Die Impfung gegen Ebergeruch wird injiziert und ist, bis auf den kurzen Einstichschmerz, für das Tier schmerzfrei. Das Impfpräparat führt zu einer Reaktion des Immunsystems des Schweins, wodurch die Bildung der beiden Substanzen (Androstenon & Skatol), welche für die Entstehung des Ebergeruchs verantwortlich sind, unterbunden wird. Sie wirkt nur vorübergehend, d.h. die Tiere müssen innerhalb von 10 Wochen nach der zweiten Impfung geschlachtet werden.
Das Fleisch von gegen Ebergeruch geimpften Schweinen kann genauso gut verarbeitet und zubereitet werden wie das von kastrierten oder weiblichen Tieren. Für Sie als Verbraucher ändert sich somit nichts – abgesehen von einem deutlich höheren Tierwohlstandard.
Der Verzehr des Fleisches geimpfter Tiere ist natürlich absolut unbedenklich. Dies bestätigen
internationale und deutsche Wissenschaftler ebenso wie die europäischen Zulassungsbehörden. In den
vergangenen Jahrzehnten sind weltweit mehrere Milliarden Fleischportionen von geimpften Tieren konsumiert
worden (z. B. in Australien, Belgien, Brasilien und Kanada), und auch der führende Vermarkter von
Bioschweinefleisch in Deutschland nutzt die Impfung in seinen Betrieben.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne zeitnah und bitten Sie, unser dafür vorbereitetes Kontaktformular zu nutzen. Alternativ senden Sie uns eine E-Mail
an:
info@impfung-gegen-ebergeruch.de
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an:
info@impfung-gegen-ebergeruch.de