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++ Aktuelle Aussagen aus dem BMEL ++
++ Führende Schlachtunternehmen akzeptieren Impfung++
++ Mittelständisches Schlachtunternehmen sammelt Erfahrung ++
Bei der Jungebermast wird auf den chirurgischen Eingriff der Kastration verzichtet. Dies stellt aus
Tierschutzsicht einen Vorteil dar. Da die chirurgische Kastration einen Eingriff in den natürlichen
Stoffwechsel darstellt, verbrauchen unkastrierte Tiere zudem weniger Futter (bessere Futterverwertung).
Als Nachteile sind vor allem das Vorhandensein des Ebergeruchs bei einem Teil der Tiere, sowie das
mögliche Auftreten von (aggressivem) Eberverhalten nach dem Eintritt in die Geschlechtsreife zu sehen.
Tiere mit Ebergeruch müssen im Schlachtprozess erfasst werden, damit kein geruchsaufälliges Fleisch beim
Verbraucher landet.
Wir beantworten Ihre Fragen gerne zeitnah und bitten Sie, unser dafür vorbereitetes Kontaktformular zu nutzen. Alternativ senden Sie uns eine E-Mail
an:
info@impfung-gegen-ebergeruch.de
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an:
info@impfung-gegen-ebergeruch.de